Stellungnahme zur Kleinen Anfrage über die IB-NRW

Die Landesregierung über die IB-NRW

Am 13. Juni 2017 hat die GRÜNEN-Abgeordnete Verena Schäffer eine Kleine Anfrage an die Landesregierung NRW über ihre Einschätzung der IB NRW gestellt. [1] Die Antwort der Landesregierung vom 18. Juli gibt allerdings mehr Aufschlüsse über die Kompetenzen – oder, freundlich gelesen, die Arbeitsmoral – der mit der Recherche beauftragten Mitarbeiter als über die Identitäre Bewegung.

Der Bericht bezieht sich größtenteils auf den Verfassungsschutzbericht von 2015. Diesem sei zu entnehmen, dass in NRW „eine Abspaltung der „Identitären Bewegung“, die „Identitäre Aktion“, bei der es ebenfalls Überschneidungen mit dem militant-rechtsextremen Milieu gibt“, agiere. Hier liegt der Hund begraben. Die Verantwortlichen haben, ob aus Fahrlässigkeit, Inkompetenz oder absichtlicher Bosheit sei dahingestellt, ihren Bericht nicht über die IB, sondern eine völlig andere Bewegung geschrieben.

Die im Bericht behandelte Bewegung, die so genannte „Identitäre Aktion“ unter Leitung von Frau Melanie Dittmer ist kein Teil der IB, arbeitet nicht mit der IB zusammen, hat keine Verbindungen zur IB und war auch nie Teil der IB. Die Behauptung, die Identitäre Aktion sei die ehemalige IB Rheinland ist schlicht falsch. Eine einfache Internetrecherche – auf darüberhinausgehenden Erkenntnissen beruht der Bericht ohnehin nicht – hätte gezeigt, dass die IB mit der Gruppe um Melanie Dittmer nicht nur nicht zusammenarbeitet, sondern sich von ihr in jeder Form distanziert, ihr Etikettenschwindel und Markenpiraterie vorwirft und rechtliche Schritte gegen sie unternommen hat. [2]

Korrekt ist lediglich, dass die IB NRW im Sommer 2016 in Paderborn Abwehrspray verteilt und im Dezember 2016 ein Banner auf dem Kölner Hauptbahnhof gehisst hat. Auch hier hätte ein kurzer Blick auf Facebook die magere Ausbeute etwas reichhaltiger gestalten können, schließlich investieren wir unsere Mühe nicht in Geheimhaltung, sondern im Gegenteil in die Verbreitung unserer Aktionen.

Garniert wird der Bericht mit einer angehängten Liste von angeblich durch IB-Mitglieder verübte Straftaten zwischen dem 12.01.2015 und dem 12.03.2017. Keine einzige der genannten Straftaten wurde durch Mitglieder der Identitären Bewegung verübt. 19 von 22 Vorwürfen beziehen sich auf das Jahr 2015 und den Beginn des Jahres 2016. Zu dieser Zeit hatte die IB in NRW noch gar keine Strukturen, war de facto nicht existent und ist auch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Zwei weitere Vorwürfe sind ebenfalls falsch. Was bleibt ist der Vorwurf, am 28.12.2016 in Köln gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Und nicht einmal das ist korrekt recherchiert. Am 28.12.2016 hissten Aktivisten der Identitären Bewegung ein Banner auf dem Dach des Kölner Hauptbahnhofes. Kein Aktivist wurde wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht belangt. Der einzige valide Punkt ist damit auch hinfällig. Die doch recht mediokre Leistung bitten wir die Landesregierung vor einer ausführlichen Stellungnahme zu korrigieren.

 

 

 

[1] https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-172.pdf

[2] https://www.identitaere-bewegung.depresse/die-sogenannte-identitaere-aktion-eine-klarstellung/

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