Jetzt Flüchtlingsvormund werden!

Es ist erst wenige Tage her, dass die politisch gewollte Masseneinwanderung in unser Land mit der 15-jährigen Mia ein weiteres Todesopfer gefunden hat. Schon kurz nach ihrer Ermordung geisterten die ersten Fotos des angeblich gleichaltrigen Abdul D. durch Medien und Internet. Er soll es gewesen sein, der Mia mit einem Küchenmesser in einem Drogeriemarkt im pfälzischen Kandel grausam erstochen hat. Doch bereits ein erster oberflächlicher Blick auf die Bilder verrät, dass es sich bei Abdul D. mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr um einen Teenager handelt. Vielmehr dürfte er deutlich über zwanzig Jahre alt sein.

Ähnlich verhielt es sich bei dem Mord an der Freiburger Studentin Maria Ladenburger. Auch hier war der Täter ein Afghane, der bei seiner Einreise angegeben hatte, erst 16 Jahre alt zu sein. In dem noch laufenden Strafprozess stellten Rechtsmediziner jedoch fest, dass er vermutlich mindestens Mitte 20 ist.
Immer wieder behaupten selbst ernannte Flüchtlinge bei ihrer Registrierung in Deutschland noch minderjährig zu sein. Überprüft wird dies von den deutschen Behörden nur selten. Selbst dann nicht, wenn sich an ihren Schläfen bereits die ersten grauen Haare zeigen.

Der Grund für das Herunterlügen des eigenen Alters ist schnell gefunden. Kinder und Jugendliche, die allein nach Deutschland kommen, um hier Asyl zu beantragen, genießen besondere Privilegien. Sie erhalten den Status eines sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings, werden bevorzugt behandelt und erhalten meist eine deutlich komfortablere Unterkunft als erwachsene Asylsuchende. Abgeschoben werden sie praktisch nie. Grundsätzlich ist es ihnen sogar möglich, ihre Familie nach Deutschland nachzuholen, selbst wenn diese gar nicht politisch verfolgt ist.

 

Vor einigen Monaten hatte eine fünfköpfige Familie aus Damaskus den deutschen Staat auf die Ausstellung von Visa und die Duldung ihrer Einreise verklagt. Als Grund gab sie an, dass sie sich um ihren 2015 nach Deutschland gekommenen minderjährigen Sohn bzw. Bruder kümmern müssten, der hier in der Schule verhaltensauffällig geworden war und sich in einer Shisha-Bar beim Rauchen eine Kohlenmonoxid-Vergiftung zugezogen hatte. Der Asylantrag des „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings“ selbst war abgelehnt worden. Er erhielt lediglich wegen des in Syrien herrschenden Bürgerkrieges subsidiären Schutz. Für ein Berliner Verwaltungsgericht war dies Ende letzten Jahres Grund genug, nun auch seiner Familie die Einreise zu erlauben. [1]

Der Gerichtsprozess wurde übrigens von Organisationen der Asyllobby in Deutschland nicht nur moralisch, sondern auch finanziell unterstützt. Für uns war dies Grund genug, sich einmal näher mit den Mechanismen und Strukturen der Flüchtlingsindustrie zu befassen, denn gerade im Umgang mit vermeintlichen oder tatsächlichen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen lässt sich erstaunlich viel Geld abgreifen. Pflegefamilien, die in Hamburg jemanden wie Abdul D. aufnehmen, erhalten hierfür von der Hansestadt in der Regel über 1.500 Euro im Monat. Hinzu kommen die Kosten für eine Erstausstattung mit Möbeln und Klamotten. Wird ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in einer betreuten Einrichtung der Asylindustrie untergebracht, dürfte sich der Betrag noch um ein Vielfaches erhöhen. Für ein eigenes Kind erhalten deutsche Eltern übrigens monatlich nur zwischen 194 und 225 Euro Kindergeld – dies nur einmal zum Vergleich.

 

Doch bei unserer Auswertung des obigen und weiterer Fälle ist uns noch etwas anderes aufgefallen. Da unbegleitete minderjährige Flüchtlinge oder solche, die nur behaupten, welche zu sein, ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, wird für sie von den Familiengerichten ein sogenannter Vormund bestellt. Dies ist deshalb notwendig, weil Kinder und Jugendliche bis zu ihrem achtzehnten Geburtstag nur beschränkt geschäftsfähig sind. Der bestellte Vormund übernimmt daher die Entscheidungen, die normalerweise die Eltern für ihre Kinder treffen. Allerdings ist es eher in den seltensten Fällen so, dass der Vormund sich auch tatsächlich den ganzen Tag um die Jugendlichen kümmert. Die Tätigkeiten beschränken sich zumeist auf solche Fragen, für die rechtlich ansonsten ein Einverständnis der Eltern erforderlich wäre, wie etwa die Eröffnung eines Bankkontos, der Abschluss eines Handyvertrages, die Auswahl einer Schule, etc. Aus diesem Grund trifft sich ein Minderjähriger auch nur ein paar Mal im Monat mit seinem Vormund.

Für diese Tätigkeiten erhalten die Vormünder eine Vergütung, die zwischen 19,50 und 33,50 Euro pro Stunde liegt. Die Höhe hängt von der beruflichen Qualifikation des Vormundes ab. Da Organisationen der Asyllobby meist über einschlägig ausgebildete Mitarbeiter, wie etwa Sozialpädagogen, verfügen, ist dies eine willkommene Gelegenheit, um die Hand aufzuhalten. Zugleich nutzen sie aber auch schamlos die starke rechtliche Stellung dieses Amtes aus, um auf dem Rücken der Gesellschaft – und oft auch auf dem des bevormundeten Flüchtlings – ihren sich selbst gegebenen politischen Auftrag durchzuführen. Wie das obige Beispiel zeigt, missbrauchen Vormünder etwa die ihnen vom Staat überantwortete Aufgabe dazu, genau diesem Staat durch die Beantragung eines Familiennachzuges fünf weitere Kostgänger aufzubürden. Eine Familienzusammenführung im mittlerweile weitestgehend befriedeten Syrien wurde vorliegend selbstverständlich nicht geprüft, ebenso sind es häufig die aus den Reihen der Asyllobby stammenden Vormünder, die überhaupt erst einen Asylantrag stellen. Auch sind es die Vormünder, die sich regelmäßig gegen eine ärztliche Untersuchung zum Zwecke der Feststellung des wirklichen Lebensalters vermeintlich minderjähriger Flüchtlinge mit Händen und Füßen wehren.

 

Hier schließt sich für uns der Kreis. In unserer laufenden Kampagne „Kein Opfer ist vergessen“ wollen wir den getöteten Menschen nicht nur ihr Gesicht und ihre Stimme zurückgeben, sondern wir betrachten es vor allem als unsere Pflicht, alles dafür zu tun, um künftige Morde zu verhindern. Viele Patrioten haben sich aus verständlichen Gründen lange davor gescheut, sich selbst in der Flüchtlingspolitik zu engagieren.

Nach reiflicher Überlegung kommen wir jedoch zu dem Ergebnis, dass wir weder das Wohl der geflüchteten Menschen noch das Wohl der Gesellschaft weiterhin allein der Sozialindustrie überlassen sollten. Diesen Akteuren geht es lediglich darum, die Probleme der Massenimmigration weiter zu vertiefen, um so neue Pfründe und politischen Einfluss zu gewinnen. Sie sind daher nicht Teil einer, wie auch immer gearteten Lösung, sondern vielmehr Teil des Problems.

 

Das Amt eines Vormundes für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist dabei für sie von zentraler Bedeutung. Grundsätzlich benötigt man für eine solche Tätigkeit keine besondere Qualifikation. Dennoch melden sich bislang kaum Privatleute für eine solche Vormundschaft, obwohl viele Städte und Gemeinden in Deutschland mit nicht wenig Aufwand dafür werben, denn sie versprechen sich hiervon vor allem eine Kostenersparnis gegenüber den deutlich teureren Vormündern, die ihnen die Asyllobby anbietet.

Die IB Hamburg hat daher beschlossen, diese Lücke zu füllen. Bereits vor einigen Tagen haben sich einige unserer Aktivisten zum Thema Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge von Fachleuten beraten lassen. Demnächst werden wir eigene Schulungen hierzu durchführen. Wir rufen auch andere Patrioten dazu auf, sich auf diesem Feld zu engagieren.

Für die Übernahme einer Vormundschaft ist zwar die Bestellung durch ein Gericht erforderlich, jedoch orientieren sich die Richter hierbei in der Regel an den Vorschlägen der Jugendämter oder von Wohlfahrtsverbänden. Diese wiederum schlagen zumeist nur Personen vor, die zunächst eine Kurzschulung, etwa beim Kinderschutzbund, durchlaufen haben. Dieser informiert in einer entsprechenden Broschüre über Tätigkeit als Vormund. [2]

Bei ihrem Engagement in der Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden unsere Aktivisten streng darauf achten, dass dieses Amt zukünftig nicht mehr missbraucht wird und entsprechende Verdachtsfälle an die Behörden melden. Zugleich betrachten wir dies als willkommene Gelegenheit mit ausländischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen ins Gespräch zu kommen. Dabei werden wir mit ihnen über vorhandene falsche Erwartungen an ihr Gastland ebenso sprechen, genauso wie über eine Zusammenführung mit ihrer Familie in ihrer Heimat. Sollten die ersten Erfahrungen positiv verlaufen, so werden wir uns um einen bundesweiten Ausbau dieses Projektes bemühen.

 

 

[1] http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/dokumente/25744.pdf

[2] http://www.kinderschutzbund-hamburg.de/Downloads/DKSB_Flyer_Vormundschaften_FL_04.pdf

 

Weitere Quellen:
http://www.hamburg.de/contentblob/119064/5860948cfc4c26be85b9edc362ec3aa2/data/broschuere.pdf
(In der Broschüre der Stadt sind die Kosten für Pflegefamilien in Anlage 2 ausgewiesen.)

 

Hier zu den Vergütungen von Vormündern:

http://de.wikipedia.org/wiki/Vormünder-_und_Betreuervergütungsgesetz

(Bei UMF wird fast immer ein erhöhter pädagogischer Betreuungsbedarf in einer Dauerbetreuungsstelle angenommen, daher wird der Höchstsatz ausbezahlt.)

 

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