IB-Erfolg vor Gericht: Doch nicht „gesichert rechtsextremistisch“?

Großspurig hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Juli die Identitäre Bewegung Deutschland als „gesichert rechtsextremistisch“ eingeordnet. Schon zu diesem Zeitpunkt war klar, dass sich die Hochstufung des ehemaligen „Verdachtsfalls“ eher politisch/ideologischen motiviert war und kaum juristische und argumentative Substanz hatte. Den Mainstreammedien war dies jedoch egal und sie nutzten den Anlass, um ein verzerrtes Bild einer vermeintlich extremistischen Jugendbewegung zu zeichnen.

Unmittelbar nach der Entscheidung haben wir unseren Klageweg gegen den Verfassungsschutz erweitert und eine einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Neubewertung als „rechtsextremistisch“ beantragt. Demnach soll es dem Verfassungsschutz künftig untersagt werden, die Identitäre Bewegung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache als „rechtsextremistisch“ zu bezeichnen.

Dieser einstweiligen Anordnung wurde nun vor dem VG Köln stattgegeben. Theoretisch darf der Verfassungsschutz bis zu einer abschließenden Entscheidung in einem Hauptverfahren die Identitäre Bewegung nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen. Das Gericht sah in erster Linie keinen rechtsgültigen Anlass, warum der Verfassungsschutz diese Neubewertung trifft. Auch die Presseerklärung des BfV lieferte hierzu keine neuen Erkenntnisse, die die Einordnung als „gesichert rechtsextremistisch“ rechtfertigen würden. Für uns verdeutlicht sich dadurch nur, dass die Einschätzung des Verfassungsschutzes aus einem politischen Kalkül erfolgte. Unser Rechtsbeistand im Verfahren, Rechtsanwalt Gerhard Vierfuß äußerte sich wie folgt:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt die Rechtsauffassung der Identitären Bewegung Deutschland, dass es keine neuen Gesichtspunkte gibt, die die Neueinstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ rechtfertigen. Wenn es solche Gesichtspunkte zur Zeit der Abfassung des Verfassungsschutzberichts 2018 nicht gab – und es gab sie nicht –, dann gibt es sie jetzt auch nicht. Das bedeutet, dass auch der Verdacht bestätigt wird, die Neueinstufung durch das BfV sei allein aus politischen Gründen erfolgt. Dies ist eine besorgniserregende Feststellung in einem Staat, der ein Rechtsstaat sein will.

Nun gilt es als wahrscheinlich, dass das BfV innerhalb einer zweiwöchigen Frist Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen wird. Dennoch liefert diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts einen zuversichtlichen Ausblick auf das weitere Verfahren gegen den Verfassungsschutz und steigert unsere juristischen Erfolgsperspektiven. Wir bleiben natürlich dran und wollen auch unser Anwaltsteam und die kommende öffentliche Kampagne verstärken. Hier kann jeder mit einer Spende mithelfen, denn dieses Verfahren wird richtungweisend für das gesamte patriotische Lager sein. Es geht um nicht weniger als die Frage, was in Deutschland noch gesagt werden darf.

 

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