Ein Prozess der uns alle etwas angeht – Kommentar

Kommentar von IB Bundesleiter Daniel Fiß 

  1. Juli 2019: Die Identitäre Bewegung wird vom Verfassungsschutz in einer Pressemitteilung als „gesichert rechtsextremistisch“ hochgestuft. Mit juristisch unbrauchbaren Begriffen wie „geistige Brandstifter“ und mit geradezu absurden „Belegen“ wie dem Verweis auf den IB-Spruch „Grundgesetz statt Scharia“ wird der Eingriff des Überwachungsstaates in die Privatsphäre junger Aktivisten gerechtfertigt, die sich friedlich für ihre Heimat engagieren. Noch am selben Tag wird die IB zum Topthema in der Tagesschau, zahlreiche Zeitungsmeldungen und Journalistenkommentare greifen den neuen Beobachtungsstatus auf.
  2. September 2019: Das Verwaltungsgericht Köln gibt einem Antrag auf einstweilige Anordnung der Identitären Bewegung statt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Identitäre Bewegung nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ benennen darf. Die Folge sind zwei Kurzmeldungen in den Mainstreammedien.

Dieses deutliche Ungleichgewicht der medialen Prioritätensetzung ist für uns zwar wenig überraschend, dennoch ist es ein Armutszeugnis für die deutsche Medienlandschaft. Tatsächlich kritische Medien müssten herausstellen, dass der Verfassungsschutz nun allein im laufenden Jahr bereits zum zweiten Mal (nach der „Prüffall“-Etikettierung der AfD) einen patriotischen Akteur in aller Öffentlichkeit zu Unrecht in das Zwielicht einer suggerierten Verfassungsfeindlichkeit gerückt hat. Insbesondere bei der Identitären Bewegung ist es kaum zu übersehen, dass ein politisches Ereignis, mit dem die Identitäre Bewegung gar nichts zu tun hat, instrumentalisiert wurde, um den Repressionsdruck auf unsere Aktivisten zu erhöhen. Auch die neuesten Forderungen aus dem Innenministerium zeigen, dass es dem Verfassungsschutz nicht allzu ernst ist mit seinem eigenen Schutzobjekt, der Verfassung.

Das vorläufige Urteil in Köln ist noch keine endgültige Entscheidung und auch keine Vorwegnahme einer solchen. Dennoch wird klar, dass wir uns juristisch nicht vollkommen vergeblich wehren, sondern dass die ideologisch motivierte Irrfahrt des Verfassungsschutzes gerichtlich noch eingeschränkt werden kann. Die Urteile und Einschätzungen des Verfassungsschutzes sind zu hinterfragen, sie dürfen hart kritisiert werden, und der Gedanke der ideologischen Motivation einer der Regierung unterstellten Behörde ist letztendlich naheliegend und legitim.

Auch Mainstreamjournalisten hinterfragen gerne die Praxis des Verfassungsschutzes, wenn es um linke Extremistengruppen geht. Im Falle von rechten Akteuren gilt das Attribut „vom Verfassungsschutz beobachtet“ hingegen als aussagekräftige Beschreibung, die nicht mehr kritisch reflektiert werden muss. Es wird schließlich schon etwas dran sein. Der Verfassungsschutz sollte mit seiner Arbeit eigentlich ausschließlich die Funktion erfüllen, die Gesellschaft vor extremistischen Phänomenen und Gefahren zu warnen. Für eine Erwähnung in den jährlich erscheinenden Berichten müssen triftige Gründe vorliegen, da diese Berichte eine Abschreckungsfunktion auf potentielle Mitglieder und Sympathisanten ausüben und aktive Mitglieder außerdem in ihren freiheitlichen Grundrechten wie der eigenen Privatsphäre beschnitten werden können.

Ein eigenes Bild machen – Der VS ist nicht unfehlbar

Denn der Verfassungsschutz ist nichts anderes als ein Geheimdienst. Auch wenn er diese Zuschreibung vielleicht nicht akzeptieren würde. Man kann darüber streiten, ob der Verfassungsschutz eine wichtige demokratische Funktion innehat oder ob der Kampf gegen echte Extremisten nicht auch über polizeiliche Zuständigkeiten abgedeckt sein könnte. Was das gesamte patriotische Lager jedoch lernen muss, sind die Tatsachen, dass diese Behörde nicht unfehlbar ist und dass sie von politischen Parteien nur allzu leicht als Unterdrückungswerkzeug missbraucht werden kann. Deshalb lohnt sich der juristische Kampf. Jeder sollte sich der eigenen Fähigkeit zum selbstständigen Denken bedienen und sich ein eigenes Bild von der Identitären Bewegung machen.

Bis in das kommende Jahr 2020 hinein werden wir noch einen langen und ressourcenintensiven gerichtlichen Kampf gegen unseren Beobachtungsstatus ausfechten müssen. Auch die vorher bemühte Kategorie des Verdachtsfalls ist nach unserer Auffassung nicht überzeugend begründet. Die Anwälte und juristischen Experten des Verfassungsschutzes haben unendliche finanzielle Mittel. Selbst wenn die Behörde in den ersten Instanzen verliert, gilt es als wahrscheinlich, dass wir hier bis vor die höchsten Gerichte werden ziehen müssen. Damit könnten wir juristische Geschichte schreiben.

Alle Bürger sind betroffen

Die inhaltlichen Fragen, die in diesem Prozess behandelt werden, könnten auch richtungsweisend für die Zukunft aller patriotischen Kräfte sein. Es geht z.B. darum, ob es eine Einwanderungskritik geben darf, die nicht plump rassistisch ist. Darf man noch vom „Volk“ als fester Größe sozialer und kultureller Ordnungen sprechen, wie sie das Grundgesetz noch selbstverständlich voraussetzt? Eine Gemeinschaft also, die historisch gewachsen ist und sich nicht nur aus der Summe aller zufällig hier lebenden Menschen ergibt? Wie weit ist die Verengung des Meinungskorridors auch bereits in Behörden vorangeschritten, die eigentlich an gesetzliche Grundlagen gebunden sind?

Man muss hier sogar noch weitergehen und hervorheben, dass diese Fragen nicht nur Patrioten, sondern letztlich alle Bürger betreffen. Denn wenn Behörden für eine ideologische Agenda instrumentalisiert und von den Herrschenden missbraucht werden, dann befinden wir uns in einer existentiellen demokratischen und rechtsstaatlichen Krise. Regierungswillkür, die nicht eingebremst wird, kann letztendlich jeden treffen. Jetzt muss der Beweis erbracht werden, dass zumindest der Rechtsstaat als korrigierende Gewalt noch zuverlässig funktioniert. Daher bitte ich alle Unterstützer, Sympathisanten und Leser um eine kleine Spende, die uns gestärkt und gut ausgerüstet für die Prozess- und Anwaltskosten in dieses Verfahren gehen lässt.

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